Allgemeine Hinweise zur Haftung
Der Hüpfburg-Aufbau sowie Abbau
Beim Auf- und Abbau sind Hilfskräfte zu nutzen. Denn Transport, Bewegung sowie Auf- und Abbau sind je nach Hüpfburg-Typ bedingt durch Gewicht und Abmaße nicht durch eine Person realistisch zu bewältigen.
Haftung und Gefahrtragung
Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Hüpfburg-Übergabe bis zur Hüpfburg-Rückgabe auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Der Mieter übernimmt neben der gesetzlichen Haftung hinaus, die gesamte Verantwortung für Verlust (Übernachtrisiko, Vandalismus, u.s.w). Spreewald-Huepfburg haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Auf- und Abbau, Spielbetrieb, Transport und Lagerung der Hüpfburg entstehen. Der Mieter erkennt bei Abschluss des Nutzungsvertrages den ordnungsgemäßen Zustand sowie sämtliche, hier genannten Bedienungen an. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Zubehör wie Lüfter u.s.w. pfleglich zu behandeln, in einem einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung von entstandenen Schäden und Verlusten. Die Hüpfburg ist nach Gebrauch zusammenzulegen und transportbereit herzurichten. Bei unsachgemäßer Rückgabe werden pauschal 100,00 Euro Reinigungsaufwand berechnet. Der Mieter darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, Nutzung und Betrieb der Hüpfburg Dritten zu überlassen. Der Mieter haftet für Beschädigungen und wird in Regress genommen. Wird die Hüpfburg über Nacht am Veranstaltungsort belassen, so ist der Mieter verpflichtet die Hüpfburg zusammenzulegen (Bodenseite nach oben), das gleiche ist bei Regen zu tun. Bei Regen oder Übernacht sind die Lüfter ins Trockene zu stellen.