Betrieb der Hüpfburg
Was gibt es während des Betriebs einer Hüpfburg zu beachten?
Aufsichtspersonen:
Es muss immer mindestens 1 Aufsichtsperson den Hüpfburgenbetrieb überwachen. Die Aufsichtsperson muss über 18 Jahre alt sein. Aufsichtspersonen werden - soweit nicht anderes vereinbart - vom Mieter gestellt. Die Aufsichtsperson muss auch als solche kenntlich gemacht sein, sodass Kinder diese auch wahrnehmen. Die Aufsichtsperson hat den Spielbetrieb sowie die Anzahl der Kinder zu kontrollieren und so zu steuern, dass zu keiner Zeit Gefahr für Leib & Leben der Kinder besteht.
Größere und ungestüme Gäste oder Burg-Nutzer sind entweder von der Hüpfburg zu entfernen oder zu maßregeln. Die Aufsichtsperson muss gewährleisten, dass sich die Kinder nicht gegenseitig durch aufeinander springen verletzen.
Verboten sind:
Schuhe, harte oder spitze Gegenstände. Es ist verboten Lebensmittel, Getränke oder Kaugummi in das Spielgerät mitzunehmen. - Sie möchten doch auch keine Essensreste auf Ihrer gemieteten Burg vorfinden - Klettern oder Hängen an den Begrenzungswänden ist verboten. Verbot von Saltos/Purzelbäumen oder groben Spielverhalten. Wird ein Spielgerät nicht beaufsichtigt, so ist zu prüfen, dass sich keine Person im Bereich der Hüpfburg aufhält, erst dann ist die Luft abzulassen und der Strom abzuschalten. Es ist darauf zu achten, dass sich keine Person von der in sich zusammenfallenden Hüpfburg erfasst wird.